Häufige Fehler
Oftmals kommen Arbeitszeugnisse wegen kleinerer Fehler bereits in die Kritik.
Häufige Fehler im Arbeitszeugnis sind:
- Stil- und Rechtschreibfehler
- schwammige Formulierungen
- die Beurteilung der Leistungsmängel kann nicht objektiv durchgeführt werden, beispielsweise durch das persönliche Verhältnis zum Vorgesetzten
- gewisse Umstände machen die Beurteilung schwerer
- Unglaubwürdigkeit
Aus diesen Gründen sollte sich der Aussteller des Zeugnisses stets selbstkritisch beurteilen. Auch die Einschätzung eines Dritten kann
hier hilfreich sein. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, wenn mögliche Mängel im Zeugnis
vorhanden sind.
Folgende Punkte dürfen nicht in einem Zeugnis aufgenommen werden:
- Unterbrechungen, die keinen wesentlichen Anteil an der Dauer der Beschäftigung hatten (weniger als die Hälfte der Zeit)
- Krankheiten bzw. Schwerbehinderungen
- Vertragsbruch darf nur dann erwähnt werden, wenn es für den Tätigen charakteristisch ist
- Straftaten, außer diese stehen mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung (z.B. Diebstahl). Hier ist aber auch zu beachten, dass diese gerichtlich nachgewiesen worden
- Punkte, die gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen