Direktversicherung
Eine Direktversicherung ist eine Versicherung des Arbeitgebers abgeschlossen auf das Leben des Mitarbeiters. Das Vertragsverhältnis aus der Direktversicherung besteht zwischen dem Arbeitgeber und der Versicherung, der Mitarbeiter wird als sog. begünstigte Person geführt. Der Arbeitgeber übernimmt die Beitragsabführung, geht aber keine weiteren Verpflichtungen ein. Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, so wie es eine Direktversicherung ist, hat jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Die Beiträge trägt i.d.R. der Beschäftigte, bspw. im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung mit einem daraus hervorgehenden Vorteil in der Steuer und Sozialversicherung. Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil des Gehalts. Dieser Teil wird dann in die Versicherung eingezahlt.
Beispiel:
Herr Mustermann verdient 2.500€ brutto im Monat. Er erhält ohne die Direktversicherung ca. 1.850€ netto. Entscheidet sich Herr Mustermann
für eine Direktversicherung mit einem Monatsbeitrag von 200€, werden nun die steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Abzüge
lediglich von 2.300€ Bruttomonatslohn berechnet. Es bleiben Herrn Mustermann am Ende noch ca. 1.735€ netto. Er hat dann monatlich zwar
115€ weniger zur Verfügung, aber auch lediglich einen Nettoaufwand von 115€ - anstatt der überwiesenen 200€ - für die betriebliche
Altersvorsorge.
- eine lebenslange Altersversorgung ist vorgesehen,
- die Auszahlung erfolgt in der Form von Rente oder es wurde ein Auszahlungsplan erstellt,
- die Beitragshöhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht überschritten.




