Das einfache Zeugnis
Das einfache Zeugnis beinhaltet lediglich Angaben zur Dauer und der Art der Beschäftigung. Es werden keine Aussagen über Leistung
und Führung des Arbeitnehmers vorgenommen. Ein Dritter muss jedoch verstehen können, welche Tätigkeit der Beschäftigte konkret ausgeführt
hat. Darunter ist auch die Erwähnung von evtl. Sonderaufgaben wichtig.
Die Anschrift und das Geburtsdatum darf hier nur erwähnt werden, wenn der Beschäftigte dies ausdrücklich wünscht. Es werden keine kürzeren
Unterbrechungen wie etwa Urlaub oder Krankheiten angegeben. Für ein einfaches Zeugnis ist es nicht außergewöhnlich wenn es auf einer DIN-A5
Seite im Querformat geschrieben wird.
Kurzübersicht zum Inhalt eines einfachen Zeugnis:
- Briefkopf mit den vollständigen Angaben zum Arbeitgeber
- Überschrift
- Anrede (Herr/Frau) Vorname, Nachname
- Geburtsdatum / -ort (aber nur wenn gewünscht)
- Dauer der Beschäftigung
- Art der Beschäftigung (mit einer genauen Beschreibung, z.B. Bürokauffrau in der Abteilung .)
- Schlussformel
- Ort / Datum (Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
- Unterschrift (mit maschinengeschriebenem Namen und Position des Ausstellers)