Vergleich
Mit einem gerichtlichen Vergleich wird ein Rechtsstreit beendet, dessen Ausgang für beide Parteien ungewiss ist ohne dass tatsächlich ein Urteil ergehen muss. Ein Prozessvergleich ist deshalb von gegenseitigem Nachgeben geprägt.
Im Allgemeinen gibt es keine Formerfordernisse an einen Vergleich. Etwaige Formerfordernisse können sich aber aus dem Regelungsgegenstand ergeben, so wie beispielsweise bei einem Grundstückskaufvertrag.
Eine Sondernform des Vergleiches ist der Vergleich im Konkursverfahren. In diesem Vergleichsverfahren handelt es sich um einen Zwangsvergleich, der als Mehrheitsentscheidung der Gläubiger den Konkurs abwenden soll indem die Vergleichsgläubiger auf einen Teil der Forderungen verzichten.

