Urteil
Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung. Vorangegangen ist dem Urteil die Klage. Die Bestandteile eines Urteils sind
- Urteilskopf, auch Rubrum genannt,
- Tatbestand,
- die Entscheidungsgründe sowie
- ggf. die Rechtsmittelbelehrung.
Für das Urteil gilt die Schriftform. Urteile ergeht im Namen des Volkes. Sie werden im Anschluss an die mündliche Verhandlung oder in einem besonderen Verkündungstermin verkündet.

