Notar
Der Notar ist Rechtspflegeorgan und unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Voraussetzung für die hauptamtliche Ausübung dieses Amtes ist die Befähigung zum Richteramt sowie die abgeleistete dreijährige Anwärterzeit als Notarassessor. Durch das Formerfordernis der notariellen Beurkundung ist ein Notar vor allem zuständig für Beurkundungen.

