Ladung
Eine Ladung ist die Aufforderung, zu einem Gerichtstermin oder Behördentermin zu erscheinen. Die Ladung im Gerichtsverfahren bedarf der rechtzeitigen Zustellung. Die Ladungsfrist im Zivilprozess und Strafprozess beträgt regelmäßig eine Woche. Bei Nichteinhaltung der Frist darf weder verhandelt werden, noch ein Versäumnisurteil ergehen.

