Juristische Person
Juristische Personen werden unterschieden in juristische Personen des Privatrechts wie der Verein, eine Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft, oder Kommanditgesellschaft auf Aktien und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts zählen z.B. Kirchen und Gemeinden.
Eine juristische Person ist entweder eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen, welches vom Gesetz anerkannte Selbständigkeit besitzt. Die juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten, mit eigener Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit. Im Kontext des Beginns der Rechtsfähigkeit einer juristischen Person, genauer gesagt dem Zustand vor Beginn der Rechtsfähigkeit, ist die Gründungsgesellschaft zu nennen. Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person endet regelmäßig mit vollständiger Beendigung und Auflösung nach Durchführung der Liquidation.

