Immunität
Bei Abgeordneten ist die Strafverfolgung durch die parlamentarische Immunität beschränkt. Dies bedeutet, dass ein Abgeordneter für eine Straftat nur bei vorliegender Zustimmung des Parlamentes zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ausnahmen hiervor gelten, wenn der Abgeordnete bei Ausübung der Tat oder am darauffolgenden Tag festgenommen wird.
Hintergrund dieses Ausnahmetatbestandes in der Strafverfolgung ist der Schutz der Funktionsfähigkeit des Parlamentes.
Die parlamentarische Immunität greift nicht bei Ordnungswidrigkeien und endet mit dem Mandatsende.

