Handlungsvollmacht
Mit einer Handlungsvollmacht erteilt ein Kaufmann eine Vollmacht, die er hinsichtlich des Umfangs beliebig bestimmen und somit beispielsweise auf bestimmte Rechtsgeschäfte einschränken kann. Anders als bei der Prokuraerteilung erfolgt bei einer Handlungsvollmacht eine Eintragung in das Handelsregister nicht. Das Vollmachtsverhältnis drückt der Handlungsbevollmächtigte durch den Zusatz "i.V." (in Vertretung) aus.

