Gegenstandswert
Der Gegenstandswert ist Grundlage für die Bemessung der Anwaltsgebühren. Streitwert oder Geschäftswert bedingen den Gegenstandswert. Wird der Gegenstandswert nicht bereits durch Gerichtsbeschluss festgesetzt, bestimmt § 18 BRAGO die selbständige Berechnung des Gegenstandswertes durch den Rechtsanwalt.

