Einrede
Einrede nennt man das Gegenrecht, dass die Durchsetzung eines Rechts eines anderen verhindert. Ein Beispiel für die Einrede ist das Leistungsverweigerungsrecht. Wenn also ein Anspruch eines anderen in seiner Verwirklichung beeiträchtigt wird, so wird dieser Anspruch durch die Einrede zwar nicht vernichtet, allerdings verhindert.
Unterschieden wird die Einrede hinsichtlich seiner Wirkung in
Ein Beispiel für die hemmende Wirkung ist das Zurückbehaltungsrecht, für die zerstörende Wirkung die Verjährung.

