Eidesstattliche Versicherung
Eine eidesstattliche Versicherung dient i.d.R. der Bekräftigung der Richtigkeit einer Erklärung. Sie ist eine abgeschwächte Form des Eides und in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Im Zivilprozess dient die eidesstattliche Versicherung insbesondere der Glaubhaftmachung einer Behauptung.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine falsche eidesstattliche Versicherung vor einer zur Abnahme zuständigen Behörde abgibt, macht sich strafbar.

