Abdingbar
Rechtsnormen sind dann abdingbar, wenn man von ihnen durch Vereinbarung abweichen kann. Hingegen sind zwingende Rechtsvorschriften solche, von denen nicht abgewichen werden kann. Die Parteien haben allerdings beispielsweise bei tarifvertraglichen Bestimmungen die Möglichkeit, zu Gunsten der Arbeitnehmer abzuweichen. Dies ist häufig bei der Entlohnung in Form von übertariflichen Zulagen oder beim gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch in Form von Urlaubsansprüchen, die über diesen Mindestanspruch hinaus gehen, der Fall.

